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11. Die Konfirmation

Frage: Welche Wirkung und welchen geistigen Zweck hat die Konfirmation in der evangelischen Kirche?

Antwort: Die Konfirmation würde geistige Wirkung und geistigen Zweck haben, auch ohne Zweifel grossen Segen bringen können, wenn sie als Grundlage einen reinen geistigen Sinn hätte. So aber ist dies nicht der Fall, sondern sie betrifft überhaupt nicht Religion oder Glauben an sich, wie es jede Handlung haben sollte, die vor dem Altar, also dem Tische des Herrn, vorgenommen wird, sondern sie ist lediglich ein Akt der Kirche als Organisation, der damit auf gleiche Stufe mit irgend einem Vereinsgebrauche kommt.

Der Beweis dafür, dass es so ist und nicht anders sein kann, liegt darin, dass für die Zulassung zu einer Konfirmation der evangelischen Kirche nicht der seelische Wert, die innere Reife, der Drang zur Gottheit, und auch nicht das geistige Wissen entscheidend ist; denn die Kirche lehnt eine diesbezügliche Prüfung einfach rundweg ab, wenn nicht ihre „Organisationsvorschrift“ erfüllt ist, die ohne Ausnahme schematisch bedingt, dass eine Konfirmation nur dann ausgeführt werden darf, wenn sich der darum Nachsuchende einer bestimmten Anzahl von Monaten Konfirmandenunterricht bei einem von der Kirche dazu bestimmten Geistlichen, also Angestellten der Kirche, unterworfen hat.

Es ist also dadurch nicht möglich, konfirmiert zu werden, auch wenn sich der darum Nachsuchende bereit erklärt, jede Prüfung in seelischer und geistiger Art abzulegen, wodurch er Wert und Reife für eine Konfirmation beweisen kann. Es werden demnach durch diese Vorschrift auch reife und wertvolle Menschen von der Kirche nicht zur Konfirmation zugelassen und zurückgewiesen, wenn sie ihre Reife und ihren Wert auf andere Art erworben haben, als durch einen Angestellten der Kirche, trotzdem dies sehr oft viel wertvoller sein kann, als der verstandesmässige Konfirmandenunterricht. Es ist selbstverständlich, dass diese Bestimmungen unter keinen Umständen gelten dürfen, wenn es sich hierbei um einen geistigen und seelischen Gewinn des Menschen handeln könnte. Derartiges wäre dem hohen Christuswillen, in dem die Kirche als solche sich betätigen muss, direkt hemmend zuwider arbeitend. Es würde unter keinen Umständen in dem Geist und in dem Sinne des grossen Heilbringers sein, der nie beabsichtigte, eine Kirche oder eine Religion zu gründen, sondern dessen Aufgabe es war, die Seelen frei zu machen. Aus diesem Grunde muss die Konfirmation nur eine reine Äusserlichkeit sein, nur eine Aufnahme in die Organisation der Kirche als solche. Es darf nicht verwechselt werden mit einer näheren Zugehörigkeit zu Gott. Sie kann deshalb auch den Menschen, die konfirmiert werden, nur Organisationsnutzen und Organisationspflichten bringen, weiter nichts.

In solchem Sinne wird es wohl auch die Kirche selbst ansehen, da sie sich sonst eine Unterlassung und eine Anmassung durch Ausschliessung zu schulden kommen lassen würde, die in der Wechselwirkung sehr ernst werden müsste. Ganz abgesehen davon, dass es einem gefährlichen Dünkel gleichkäme, der bei den Pharisäern zu Christus Zeiten kaum grösser war. Und das ist von der Kirche nicht zu erwarten! Denn da die christlichen Kirchen nur im Geiste Christi und nach seiner Lehre arbeiten, ergibt eine derartige einengende Bestimmung, dass die Konfirmation nicht zu geistigen Handlungen oder fortschrittbringenden Dingen gehört, sondern lediglich eine Äusserlichkeit der weltlichen Organisation sein kann. Wäre es anders, so bedeutete die Einschränkung durch die Bestimmungen einen Fehler, dessen Tragweite nicht erst beleuchtet zu werden braucht. Zum geistigen Aufstiege kann also die Konfirmation nicht unbedingt gerechnet werden. Was der Einzelne durch diese Handlung innerlich dabei gewinnt, kommt durch seine eigene, persönliche Einstellung.

 

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