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Vorschläge für eine Neuordnung der Organisation der Gralsbewegung ausgearbeitet

von den Jünger Hellmuth Müller – Schlauroth.

Aus Jahre 1962

 

 

Mit einigen anderen Kreuzträgern, die dem HERRN nahegestanden hatten und die gleich mir von Sorge erfüllt waren, habe ich daher Vorschläge für eine Neuordnung der Organisation der Gralsbewegung ausgearbeitet. Sie waren in einer Denkschrift zusammengefaßt, die ich 1962 anläßlich der Lilienfeier Herrn Alexander, Fräulein Irmingard und dem gesamten Jüngerkreis vorlegte. Die Denkschrift sah vor, das Grals-Vermögen von dem Privat-Vermögen der Familie Bernhardt zu trennen. Es sollte aus dem Privatbesitz in den Besitz einer zu gründenden, straff organisierten Körperschaft übergeführt werden. Die geistige Führung sollte selbstverständlich bei Herrn Alexander und Fräulein Irmingard verbleiben. Damit sie für die geistige Führung wirklich frei würden, sollten sie durch Zusicherung bestimmter fester Einkünfte von jeglichen wirtschaftlichen Sorgen entlastet werden. Auch sollte selbstverständlich das seinerzeit von dem HERRN erworbene Haus "Gralshöhe" in ihrem Privatbesitz verbleiben.

Über diese Denkschrift wurde auf dem Jüngertreffen im Oktober des gleichen Jahres verhandelt. Die darin gemachten Vorschläge wurden von den Jüngern aus Mangel an Zivilcourage, vor allem aber aus Mangel an Verantwortungsbereitschaft, und von allen Mitgliedern der Familie Bernhardt aus materiellen Gründen abgelehnt. Ich stand allein, wie 1938, als es schon einmal galt, einen außergewöhnlichen Schritt für den HERRN zu tun. Ich mußte eine Flut von Schmähworten über mich ergehen lassen, bis hin zum"Antichrist".

 

Abschrift

Vomperberg, im September 1962

Diese Schrift hat die Aufgabe, offen und klar aufzuzeigen, daß in der Gesamtorganisation der Gralsbewegung ein neuer Weg eingeschlagen werden muß.

Wir haben lange mit diesem Schritt gezögert. Aber die Verantwortung, die uns als Kreuzträger auferlegt ist, und die Sorge um die Zukunft der Sache zwingt uns, unser Schweigen aufzugeben.

An warnenden Einzelstimmen zu hier und da sichtbar gewordenen Mängeln hat es seit Jahren nicht gefehlt. Heute herrschen in der Anhängerschaft weitgehend Unzufriedenheit, Passivität und Gleichgültigkeit, auch auf dem Berge.

Der BERG soll die „Stätte Gottes hier auf Erden“ sein, die durch vorbildliches Erdenleben geheiligt werden soll. Wir wissen, daß mit solchem Leben als Vorbilder die Bewohner der Siedlung die schwerste Aufgabe auf Erden auf sich genommen haben. Zu des HERRN Lebzeiten war diese Aufgabe nicht ganz so schwer zu erfüllen; denn immer wieder gingen von ihm Ansporn und Bewegung, Mahnungen und Richtlinien aus. Die Siedlung hatte ER nicht geplant (Mein Ziel, 1936). Er ließ sie um der Menschen willen, die IHN darum baten, aufbauen. SEIN Ziel für den BERG war ein geistiges: „Hort des Friedens“, „Quelle geistiger Kraft“.

Heute wiegt das Streben nach wirtschaftlicher Erhaltung der Siedlung vor. Die Bewohner sind durch physische Arbeit überlastet, und die geistige Bewegung ist zum Erlahmen gekommen. Damit fehlt auch die Ausstrahlung in die Kreise nach unten.

Schon die nach außen wirkende Unklarheit der rechtlichen und finanziellen Verhältnisse der Gralsbewegung und Gralsverwaltung erregt Zweifel und Mißverständnisse. So läßt es bereits die offizielle Bezeichnung „Gralsverwaltung Vomperberg, Post Vomp, Tirol, Gralssiedlung“ ungewiß, wer eigentlich hinter dieser „Gralsverwaltung“ steht. Man kann nicht erkennen, ob diese Verwaltung das Organ einer Körperschaft oder das einer privaten Besitzung ist. Erst wenn man eingehender fragt, erfährt man, daß hinter ihr Fräulein Irmingard und Herr Alexander Bernhardt stehen, und daß der gesamte Grundbesitz, soweit wir wissen, grundbuchlich auf Herrn Alexander Bernhardt eingetragen ist.

Die Unklarheit, die über dem Äußeren der Gralsverwaltung  ruht, tritt auch bei der Führung der Geschäfte in Erscheinung. Gewiß ist eine ordnungsgemäße Buchführung vorhanden. Es gibt aber kein sich aus sachverständigen Vertretern der Mitglieder zusammensetzendes Organ, das Einblick in die Rechnungsführung hat. Eine Bewegung, die Beiträge ihrer Mitglieder und freiwillige Spenden entgegennimmt, muß mit einer Rechnungsführung ausgestattet sein, in die eine Vertretung der Mitglieder Einblick hat.

Es ist ferner unklar, in welchem Zusammenhange die Stiftung Gralsbotschaft, der Stiftungsverlag und der Verlag Alexander Bernhardt mit der Gralsverwaltung stehen und von wem ihre Jahresrechnungen geprüft werden. Auch die Rechnungsführung der Gralsverwaltung für Deutschland muß von einer Vertretung der Mitglieder geprüft werden.

Die im vorstehenden beleuchtete Geschäftsführung der verschiedenen Stellen der Gralsbewegung macht es unmöglich, die wirklichen Zusammenhänge klar zu erkennen. Damit soll keineswegs gesagt sein, daß die hier angeführte Unklarheit beabsichtigt wäre. Aber solche unklaren Verhältnisse streuen einerseits den tödlichen Keim des Mißtrauens aus, andererseits fördern sie die Passivität und Blindgläubigkeit der Anhänger. Wenn wir selbst auch von der Lauterkeit der Gralsverwaltung überzeugt sind, so sind diese unklaren Verhältnisse doch stets der Angelpunkt gewesen für alle bisherigen Angriffe Abgefallener in den wiederholten Zeitungsartikeln, in den Prozessen und bei sonstigen Diffamierungen.

Wir leben heute nicht mehr in den Zeiten, in denen der HERR unter uns weilte. Die Folgerungen daraus sind auch nicht gezogen worden. Zu Zeiten des HERRN war vieles möglich, das heute nicht mehr möglich ist. Das Entscheidendste, was heute nicht mehr möglich ist, ist die Tatsache, daß der gesamte, zum größten Teil auf Grund von Spenden und Darlehen erworbene Gralsbesitz vererbliches Privateigentum einer Familie ist, statt Eigentum der Gralsbewegung zu sein.

Die Verquickung von Privateigentum und Gralsbewegung ist nicht nur die Ursache für die geschilderte Unklarheit der rechtlichen und finanziellen Verhältnisse; sie ist auch der Grund für die menschliche Situation in der Siedlung:

Für die Angestellten und Mitarbeiter, die mehr oder weniger aus Einsatzbereitschaft Opfer bringen, ist unter den jetzigen Umständen nicht erkennbar, ob ihre Leistungen der Gralsbewegung oder den Privateigentümern zugute kommen. Hier liegt der  Nährboden für Mißstimmung und Unzufriedenheit.

Die Privateigentümer wiederum müssen sich bei der Verwendung von Mitteln für ihre Privatzwecke ständig moralisch belastet und behindert fühlen und sind darum auch in ihrem Privatleben einer ständigen Kritik ausgesetzt.

Dazu kommt, daß die Identität der geistigen Leiter der Siedlung mit den Eigentümern  des Gralsbesitzes zur Folge hat, daß von vornherein eine freie, vertrauensvolle Zusammenarbeit erschwert wird.

Eine weitere schwerwiegende Folge dieser Verquickung ist, daß Frl. Irmingard und Herr Alexander mit wirtschaftlichen Aufgaben und Sorgen um die Existenz der Siedlung vällig überlastet und für ihre Aufgabe der geistigen Führung nicht frei sind. Dies wirkt sich als schwerer Schaden für die Siedlung und die Kreise aus. Manches würde heute in den Kreisen anders aussehen, wenn sie den geistigen Kontakt mit ihnen  direkt aufrecht erhielten statt der dazwischen geschalteten Vereinigung    „Gralsverwaltung für Deutschland“. Durch solchen unmittelbaren Kontakt würde neues Leben in die Kreise ziehen.

Hinzu kommt: Durch die Adoption ist Marga Bernhardt zur Erbin bzw. Miterbin alles im Privateigentum der Familie Bernhardt befindlichen Vermögens geworden. Die Trennung von Privateigentum und Gralsbesitz ist daher nicht nur aus den oben dargelegten Gründen, sondern auch aus diesem Grunde zwingend geworden.

 

Für die Neuordnung machen wir folgende Vorschläge:

1.  Der gesamte Gralsbesitz wird in das Eigentum einer zu bildenden Körperschaft übergeführt.

2. Frl. Irmingard und Herr Alexander erhalten zu vereinbarende lebenslängliche Renten,   durch die sie wirtschaftlich sichergestellt werden. Sie werden dadurch befreit von wirtschaftlichen Siorgen und für ihre geistigen Aufgaben frei.

3. Als Organ der Körperschaft, die zugleich Dachorganisation für alle Gralszusammenschlüsse auf derErde sein würde, würden die beiden folgenden Organe    in Frage kommen:

a) der Ältestenrat

b) die Gesamtvertretung der vorhandenen Gralszusammenschlüsse aller Länder.

In die Gesamtvertretung würden die einzelnen Zusammenschlüsse ihre Vertreter entsenden, für jedes Land mindestens einen, bei Zusammenschlüssen in den Ländern mit einer größeren Zahl von Anhängern würden unter angemessener Berücksichtigung ihrer Zahl mehrere Vertreter entsandt werden. Die Vertreter würden in den bestehenden Kreisen gewählt werden.

Der Ältestenrat würde aus zwölf Mitgliedern bestehen. Sie müßten mehr als 15 Jahre dem Gral angehören und Berufene sein. Auch im Ältestenrat müßten die Länder mit einer geringeren Mitgliederzahl in einer angemessenen Weise vertreten sein. Die  Mitglieder des Ältestenrates werden durch die Gesamtvertretung gewählt.

4. Die Gesamtvertretung dient, neben ihrer Aufgabe, den Ältestenrat zu wählen, dem Austausch von Anregungen und Vorschlägen zur Förderung der Gralsbewegung. Auch hat der Ältestenrat sie vor besonders wichtigen Entscheidungen zu hören.

5. Der Ältestenrat hat über alle Angelegenheiten der Gralsverwaltung zu beschließen. Er bestellt auch den Geschäftsführer, der nach seinen Weisungen die laufenden Geschäfte   führt.

Die Zusammenarbeit zwischen dem Ältestenrat und Frl. Irmingard und Herrn Alexander, die die geistige Leitung haben, ist näher zu regeln.

Der Geschäftsführer hat dem Ältestenrat jährlich Rechnung zu legen.

Die Neuordnung führt zur Zusammenfassung der heute zersplitterten verschiedenen Stellen der Gralsbewegung und damit zur Vereinfachung und Klarheit.

Durch die Neuordnung wird auch der Schein irgendwelcher Familieninteressen ausgeschaltet und damit erst die Voraussetzung für eine weltweite Ausbreitung der Botschaft geschaffen.

Um dieser Ausbreitung der Botschaft willen, die unser aller alleiniges Anliegen ist, hoffen wir, daß Frl. Irmingard und Herr Alexander sich der Notwendigkeit der von uns vorgetragenen Neuordnung nicht verschließen werden.

Hellmuth Müller - Schlauroth
 

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