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9. Erbsünde

Die Erbsünde ging hervor aus dem ersten Sündenfalle.

Die Sünde, also die falsche Handlung, war das Zugroßziehen des Verstandes, die damit verbundene freiwillige Kettung an Raum und Zeit und die dann eintretenden Nebenwirkungen der genauen Verstandesarbeit, wie Gewinnsucht, Übervorteilung, Unterdrückung usw., die viele andere, im Grunde eigentlich alle Übel in Gefolgschaft haben.

Dieser Vorgang hatte natürlich bei den sich entwickelnden reinen Verstandesmenschen nach und nach immer stärkeren Einfluß auf die Bildung des grobstofflichen Körpers. Das den Verstand erzeugende vordere Gehirn wurde durch die andauernden Bemühungen einseitig größer und größer, und es war ganz selbstverständlich, daß bei Zeugungen diese sich verändernden Formen in der Fortpflanzung des irdischen Körpers zum Ausdruck kamen und die Kinder bei den Geburten ein immer mehr entwickelteres, stärkeres Vordergehirn mitbrachten.

Darin lag aber und liegt auch heute noch die Anlage oder Veranlagung zu einer über allen anderen Dingen herrschenden Verstandeskraft, die die Gefahr in sich birgt, bei voller Erweckung den Träger des Gehirnes nicht nur fest an Raum und Zeit zu ketten, also an alles irdisch Grobstoffliche, so daß er unfähig wird, Feinstoffliches und Reingeistiges zu erfassen, sondern ihn auch noch in alles Übel verwickelt, das bei Oberherrschaft des Verstandes unabwendbar bleibt.

Das Mitbringen dieses freiwillig großgezüchteten Vordergehirnes, in dem die Gefahr der reinen Verstandesherrschaft liegt, mit den dann unvermeidlichen üblen Nebenerscheinungen, ist die Erbsünde!

Also die körperliche Vererbung des jetzt durch seine künstlich gesteigerte Entfaltung mit Großgehirn bezeichneten Teiles, wodurch der Mensch bei der Geburt eine Gefahr mitbringt, die ihn sehr leicht in Übel verstricken kann.

Doch das entzieht ihn nicht etwa einer Verantwortung. Diese bleibt ihm; denn er ererbt nur die Gefahr, nicht die Sünde selbst. Es ist durchaus nicht notwendig, daß er bedingungslos den Verstand herrschen läßt und sich ihm dadurch unterwirft. Er kann im Gegenteile die große Kraft seines Verstandes wie ein scharfes Schwert benutzen und sich in dem irdischen Getriebe damit den Weg freimachen, den ihm seine Empfindung zeigt, die auch die innere Stimme genannt wird.

Wird aber nun bei einem Kinde durch Erziehung und Schulung der Verstand zu unbeschränkter Herrschaft gehoben, so fällt ein Teil der Schuld oder besser der durch das Gesetz der Wechselwirkung erfolgenden Rückwirkung von dem Kinde ab, da dieser Teil den Erzieher oder Lehrer trifft, der solchen verursachte. Er ist von diesem Augenblicke an das Kind gebunden, bis dieses von dem Irrtume und den Folgen desselben befreit ist, und wenn dies Jahrhunderte oder Jahrtausende währen sollte.

Was aber ein derartig erzogenes Kind dann tut, nachdem ihm ernste Gelegenheit zu einer Ein- und Umkehr geboten wurde, trifft es in der Rückwirkung ganz allein. Derartige Gelegenheiten kommen durch gesprochenes oder geschriebenes Wort, durch Erschütterungen im Leben oder ähnliche Vorkommnisse, die einen Augenblick tiefen Empfindens erzwingen. Sie bleiben nie aus. —

Zwecklos würde es sein, noch weiter darüber zu sprechen, es könnten in allen Streiflichtern nur dauernde Wiederholungen sein, die sich alle in dem einen Punkte treffen müssen. Wer darüber nachdenkt, dem ist bald ein Schleier von den Augen weggezogen, viele Fragen hat er in sich selbst dabei gelöst.

 

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